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| Vereinssatzung des MSC Soonwald eV. im ADAC |
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Beschlossen und ausdiskutiert von den Vorstandsmitgliedern:
a.) Die Schutzbekleidunq Jeder Teilnehmer (Fahrer/Fahrerin) hat sich in seinem eigenen Interesse und des Vereins, ganzkörperbedeckend zu kleiden. Das heißt, es muss ein Helm mit geschlossenem Visier, Handschuhe, geschlossenes Schuhwerk und z.B. ein Overall oder ähnliches getragen werden. Ohne diese vorgeschriebene Bekleidung besteht absolutes Fahrverbot. b.) Die Ruhepausen Das Fahren mit dem Kart beginnt erst um 09.00 Uhr Die Pausen werden noch vom Vereinsvorstand bekannt gegeben. c.) Die Fahrzeuge (Karts) Die Fahrzeuge sind von den jeweiligen Besitzern (Fahrern) in einem einwandfreien technischen und umweltgerechtem Zustand zu halten. Dies bedeutet, der Geräuschpegel muss so niedrig wie nur möglich gehalten werden. Es darf kein Ölverlust festzustellen sein, die Bremsen müssen in einem einwandfreien und funktionellen Zustand sein. An der Bremsanlage muss sich ein zusätzliches Sicherungsseil befinden. d.) Das Tanken der Karts Es muss darauf geachtet werden, dass beim Tanken kein Treibstoff auf den Boden läuft. Sollte es jedoch der Fall sein, sollte Ölbindemittel gestreut und nach Gebrauch wieder entfernt werden. e.) Kartausfall auf der Bahn Beim Ausfall eines Karts auf der Bahn, muss es schnellstmöglich aus der Gefahrenzone gebracht werden. Der Fahrer muss sofort auf sich aufmerksam machen. f.) Verlassen der Bahn Das Verlassen der Bahn darf nur am rechten Fahrbahnrand geschehen und muss durch die gehobene Hand rechtzeitig angekündigt werden. g.) Zwei- und Viertakterbetrieb Beim Fahren von Zwei- und Viertakt-Karts, muss darauf geachtet werden, dass auf die auf der Bahn befindlichen Viertakter Rücksicht genommen wird. h.) Alleinfahrten Das Fahren ohne eine Zweite Person, die bei einem Unfall dem Fahrer zu Hilfe eilen kann, ist untersagt. i.) Der Beifahrer Das Mitführen von Personen, außer dem Fahrer selbst, auf den Karts ist strengstens verboten und wird vom Vereinsvorstand geahndet. i.) Gastfahrer Ein Gastfahrer muss vor Antritt der Fahrt beim Vorstand mündlich angemeldet werden. k.) Ordnung auf der Bahn und dem übrigen Gelände Die Bahn und das übrige vom Verein genutzte Gelände sind sauber und in einwandfreiem Zustand zu halten. Privater Müll, z.B. Dosen, Papier usw. muss vom Gelände entfernt werden. Im Idealfall wird jeglicher Müll vom Erzeuger selbst zuhause entsorgt. Sachbeschädigung die nachweislich begangen wurde, wird mit einem Bußgeld bestraft. I.) Die Anfahrtswege Das Gelände darf mit dem PKW nur auf direktem Weg zur Bahn oder zur Halle genutzt werden. m.) Alkohol und Drogen Der Genuss von Alkohol und Drogen ist vor und während der Fahrt strengstens verboten. Der Drogenkonsum ist auf dem gesamten Vereinsgelände untersagt. n.) Reifen Jeder Fahrer hat seine abgefahrenen Reifen selbst zu entsorgen. Dies soll aber nicht auf der Bahn oder in der Halle geschehen. Auch alle anderen Teile wie Ritzel, Ketten, Schrauben usw. müssen privat entsorgt werden. o.) Arbeitseinsatz Der Arbeitseinsatz ist eine Pflichtleistung und muss von jedem Mitglied geleistet werden. Sollte der Einsatz nicht entrichtet werden, so muss eine Ersatzleistung von 50,- Euro gezahlt werden. p.) Das Parken Das Parken der PKWs muss vor der Boxengasse und nur rechts am Rand geschehen. q.) Beiträge Die Beiträge sind pünktlich zu bezahlen. Bei Abbuchung anfallende Kosten z.B. Rückbuchung mangels Deckung, trägt das betreffende Mitglied. r.) Der Vorstand Der Vorstand ist vom Arbeitseinsatz befreit, darf sich aber freiwillig daran beteiligen. Für die Befreiung muss aber an jeder Sitzung teilgenommen werden. Den Anweisungen des Vorstandes ist folge zu leisten. s.) Hallennutzunq Es dürfen nur die Karts der Mitglieder in der Halle aufbewahrt werden. Die Halle ist sauber und abgeschlossen zu verlassen. t.) Versicherunq Material fährt jedes Mitglied auf eigene Gefahr!!! Personenschäden sind vom Verein versichert, solange es nicht grob fahrlässig ist. Der Vorstand |



